Gründe für eine psychotherapeutische Behandlung können beispielsweise sein:
- Depressionen
- anhaltende Traurigkeit, Antriebsarmut und Lustlosigkeit
- Tod einer nahestehenden Person
- suizidale Gedanken
- selbstverletzendes Verhalten (z. B. Ritzen)
- stark schwankende Stimmung
- Ängste wie z. B. Schulangst, Angst vor Tieren, Angst vor dem Einschlafen, Trennungsangst, Angst vor fremden Menschen
- Panikattacken
- starke oder unkontrollierte Wutausbrüche
- Zwangsgedanken und/oder Zwangshandlungen
- schwere Belastungen
- körperliche Beschwerden ohne körperlichen Grund (z. B. immer wiederkehrende Bauchschmerzen oder Kopfschmerzen)
- Essstörungen (z. B. Magersucht, Bulimie, Fettsucht)
- Schlafstörungen ohne körperlichen Grund
- sexuelle Funktionsstörungen ohne körperlichen Grund
- schädlicher Gebrauch von nichtabhängigkeitserzeugenden Substanzen
- emotionale Instabilität
- Entwicklungsstörungen des Sprechens und der Sprache
- Hyperkinetische Störung
- Hyperaktivität
- Störungen des Sozialverhaltens
- Konzentrationsstörungen
- emotionale Störungen im Kindesalters
- überstark ausgeprägte Geschwisterrivalität
- Störungen sozialer Funktionen mit Beginn in der Kindheit und Jugend
- Ticstörungen
- Einnässen
- Einkoten
- uvm.
Behandlungsablauf
Vor der eigentlichen Psychotherapie
Vor einer psychotherapeutischen Behandlung finden ein Erstgespräch (optional mit vier weiteren Sitzungen in der psychotherapeutischen Sprechstunde) und bis zu sechs probatorische Sitzungen statt. Diese erste Phase wird dazu genutzt sich kennenzulernen.
Es wird geguckt, …
… ob eine psychotherapeutische Behandlung notwendig ist.
… wo das Problem liegt.
… ob Patient und Therapeut miteinander arbeiten können und wollen.
… ob das angebotene Therapieverfahren für den Patienten das Richtige ist.
Dabei ergeben sich nachfolgende Möglichkeiten einer Psychotherapie:
- Akutbehandlung
- Kurzzeittherapie
- Langzeittherapie
Bei Feststellung eines höhrern Bedarfs ist eine Umwandlung einer Aktubehandlung in eine Langzeittherapie oder einer Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie selbstverständlich möglich.
Sind sich Patient und Therapeut darüber einig, dass eine psychotherapeutische Behandlung durchgeführt werden soll, wird sie bei der Krankenkasse des Patienten beantragt. Dafür stellen Patient und Therapeut alle erforderlichen Unterlagen zusammen und der Therapeut leitet sie an die entsprechende Krankenkasse weiter.
Für Kinder bis 14 Jahre gilt, dass nur die Eltern mit dem Sorgerecht für das Kind die psychotherapeutische Behandlung beantragen können. Haben beide Elternteile das Sorgerecht, so müssen auch beide Elternteile der psychotherapeutischen Behandlung zustimmen und auch beide Elternteile den entsprechenden Antrag unterschreiben.
Für Jugendliche ab 15 Jahren gilt, dass sie selbst eine psychotherapeutische Behandlung beantragen können.
Bei beiden Beantragungsmöglichkeiten (Patient bzw. Eltern) sollten gerade im Rahmen von privaten Krankenkassen die Bestimmungen der jeweiligen Krankenkasse beachtet werden.
Therapieverfahren
Die von mir angebotenen Therapieverfahren sind:
- analytische Psychotherapie
- tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Beide psychotherapeutische Verfahren sind sowohl wissenschaftlich anerkannt als auch sozialrechtlich zugelassen und beiden liegt ein gleiches Krankheitsverständnis zu Grunde.
Grundannahme ist, dass der Mensch sowohl bewusste als auch unbewusste Anteile hat. Hierbei stellen psychische Erkrankungen eine nicht ausreichende Lösung eines innerseelischen Konflikts oder einer nicht ausreichend gelösten psychischen Entwicklungsaufgabe dar. Die Symptome sind hierbei Ausdruck und schöpferische Leistung des Einzelnen. Das Symptom soll daher nicht "wegtherapiert" werden, sondern die dahinterliegenden unbewussten Strebungen vielmehr verstanden und sichtbar gemacht werden. Durch das Verstehen und Aufdecken unbewusster Strebungen und ungelöster Konflikte wird das Symptom sozusagen überflüssig und die unbewusste Problematik aufgelöst.
Kostenübernahme
… bei den gesetzlichen Krankenkassen
Die Kosten für ein Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde), das der Abklärung der Notwendigkeit einer Psychotherapie dient, sowie die probatorischen Sitzungen – in der Regel zwei bis sechs Sitzungen –, die dem besseren gegenseitigen Kennenlernen dienen, werden von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Die Kosten für die eigentliche Psychotherapie werden ebenfalls von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass eine Psychotherapie antragspflichtig ist. Das bedeutet, dass ein Antrag – je nach Falllage inklusive Bericht des behandelnden Psychotherapeuten, in dem die Problematik und der Zusammenhang zur seelischen Erkrankung gegenüber einem Gutachter dargestellt werden –, eingereicht und die Leistung von der gesetzlichen Krankenkasse genehmigt werden muss. Die für die Beantragung einer Psychotherapie benötigen Unterlagen werden Ihnen vom Psychotherapeuten ausgehändigt. Der Antrag wird typischerweise während der Probatorik gestellt. Weitere Informationen zu den Behandlungsmöglichkeiten finden Sie auch unter dem Menüpunkt Behandlungsablauf.
Wie Sie es von niedergelassenen Ärzten mit Kassensitz gewohnt sind, bringen Sie bitte auch zum Erstgespräch beim Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, aber auch jedem neuen beginnenden Quartal, Ihre Versichertenkarte mit.
Bitte vergessen Sie nicht, zum Erstgespräch, aber auch zu jedem neuen Quartal (Januar, April, Juli, Oktober), Ihre aktuell gültige Krankenversicherungskarte unaufgefordert vorzulegen.
… bei den privaten Krankenkassen
Nicht jedes Vertragsverhältnis mit einer privaten Krankenkasse beinhaltet die volle oder anteilige Kostenübernahme einer psychotherapeutischen Behandlung. Beachten Sie daher bitte die jeweils von Ihrer privaten Krankenkasse für Sie geltenden Versicherungsbedingungen. Diese können Sie direkt bei Ihrer Krankenversicherung erfragen oder Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen.
Hierbei möchte ich Sie jedoch bereits jetzt darauf aufmerksam machen, dass ich als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut mit Kassensitz meine Leistungen in erster Linie gesetzlich Versicherten anbiete, sodass ich Sie als privat Versicherte bitten möchte, sich an eine Privatpraxis zu wenden.
Die Gebühren für eine ambulante Psychotherapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).
… für Privatzahler
Selbstverständlich kann jede Psychotherapie auch ohne die Nutzung der Krankenkasse in Anspruch genommen werden. Die dabei entstehenden Kosten können in diesem Fall privat bezahlt werden.
Hierbei möchte ich Sie jedoch bereits jetzt darauf aufmerksam machen, dass ich als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut mit Kassensitz meine Leistungen in erster Linie gesetzlich Versicherten anbiete, sodass ich Sie als Privatzahler bitten möchte, sich an eine Privatpraxis zu wenden.
Die Gebühren für eine ambulante Psychotherapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).
Externe Links zur GOP
Kontakt
Bitte beachten Sie, dass die Praxis am 02.05.24 geschlossen ist.
Bitte beachten Sie, dass die Praxis vom 21.05.2024 bis einschließlich dem 31.05.2024 geschlossen ist.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich während der Behandlungsstunden telefonisch nicht erreichbar bin. Sie können selbstverständlich gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen und werden zeitnah zurückgerufen.
Sie erreichen mich zur telefonisch montags zwischen 10:10 Uhr und 11:50 Uhr.
Sie können mir aber auch gerne eine E-Mail schreiben.
Adam S. Gawlik
Weintingergasse 6
93047 Regensburg
Tel. 0941 - 38 23 03 76
Fax: 0941 - 99 22 03 69
Die Praxis liegt wenige Gehminuten (170 m) vom Arnulfsplatz entfernt.