Kostenübernahme
… bei den gesetzlichen Krankenkassen
Die Kosten für ein Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde), das der Abklärung der Notwendigkeit einer Psychotherapie dient, sowie die probatorischen Sitzungen – in der Regel zwei bis sechs Sitzungen –, die dem besseren gegenseitigen Kennenlernen dienen, werden von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Die Kosten für die eigentliche Psychotherapie werden ebenfalls von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass eine Psychotherapie antragspflichtig ist. Das bedeutet, dass ein Antrag – je nach Falllage inklusive Bericht des behandelnden Psychotherapeuten, in dem die Problematik und der Zusammenhang zur seelischen Erkrankung gegenüber einem Gutachter dargestellt werden –, eingereicht und die Leistung von der gesetzlichen Krankenkasse genehmigt werden muss. Die für die Beantragung einer Psychotherapie benötigen Unterlagen werden Ihnen vom Psychotherapeuten ausgehändigt. Der Antrag wird typischerweise während der Probatorik gestellt. Weitere Informationen zu den Behandlungsmöglichkeiten finden Sie auch unter dem Menüpunkt Behandlungsablauf.
Wie Sie es von niedergelassenen Ärzten mit Kassensitz gewohnt sind, bringen Sie bitte auch zum Erstgespräch beim Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, aber auch jedem neuen beginnenden Quartal, Ihre Versichertenkarte mit.
Bitte vergessen Sie nicht, zum Erstgespräch, aber auch zu jedem neuen Quartal (Januar, April, Juli, Oktober), Ihre aktuell gültige Krankenversicherungskarte unaufgefordert vorzulegen.
… bei den privaten Krankenkassen
Nicht jedes Vertragsverhältnis mit einer privaten Krankenkasse beinhaltet die volle oder anteilige Kostenübernahme einer psychotherapeutischen Behandlung. Beachten Sie daher bitte die jeweils von Ihrer privaten Krankenkasse für Sie geltenden Versicherungsbedingungen. Diese können Sie direkt bei Ihrer Krankenversicherung erfragen oder Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen.
Hierbei möchte ich Sie jedoch bereits jetzt darauf aufmerksam machen, dass ich als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut mit Kassensitz meine Leistungen in erster Linie gesetzlich Versicherten anbiete, sodass ich Sie als privat Versicherte bitten möchte, sich an eine Privatpraxis zu wenden.
Die Gebühren für eine ambulante Psychotherapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).
… für Privatzahler
Selbstverständlich kann jede Psychotherapie auch ohne die Nutzung der Krankenkasse in Anspruch genommen werden. Die dabei entstehenden Kosten können in diesem Fall privat bezahlt werden.
Hierbei möchte ich Sie jedoch bereits jetzt darauf aufmerksam machen, dass ich als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut mit Kassensitz meine Leistungen in erster Linie gesetzlich Versicherten anbiete, sodass ich Sie als Privatzahler bitten möchte, sich an eine Privatpraxis zu wenden.
Die Gebühren für eine ambulante Psychotherapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).
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