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Behandlungsablauf

Vor der eigentlichen Psychotherapie

Vor einer psychotherapeutischen Behandlung finden ein Erstgespräch (optional mit vier weiteren Sitzungen in der psychotherapeutischen Sprechstunde) und bis zu sechs probatorische Sitzungen statt. Diese erste Phase wird dazu genutzt sich kennenzulernen.

Es wird geguckt, …

… ob eine psychotherapeutische Behandlung notwendig ist.
… wo das Problem liegt.
… ob Patient und Therapeut miteinander arbeiten können und wollen.
… ob das angebotene Therapieverfahren für den Patienten das Richtige ist.

Dabei ergeben sich nachfolgende Möglichkeiten einer Psychotherapie:

  • Akutbehandlung
  • Kurzzeittherapie
  • Langzeittherapie

Bei Feststellung eines höhrern Bedarfs ist eine Umwandlung einer Aktubehandlung in eine Langzeittherapie oder einer Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie selbstverständlich möglich.

Sind sich Patient und Therapeut darüber einig, dass eine psychotherapeutische Behandlung durchgeführt werden soll, wird sie bei der Krankenkasse des Patienten beantragt. Dafür stellen Patient und Therapeut alle erforderlichen Unterlagen zusammen und der Therapeut leitet sie an die entsprechende Krankenkasse weiter.

Für Kinder bis 14 Jahre gilt, dass nur die Eltern mit dem Sorgerecht für das Kind die psychotherapeutische Behandlung beantragen können. Haben beide Elternteile das Sorgerecht, so müssen auch beide Elternteile der psychotherapeutischen Behandlung zustimmen und auch beide Elternteile den entsprechenden Antrag unterschreiben.
Für Jugendliche ab 15 Jahren gilt, dass sie selbst eine psychotherapeutische Behandlung beantragen können.

Bei beiden Beantragungsmöglichkeiten (Patient bzw. Eltern) sollten gerade im Rahmen von privaten Krankenkassen die Bestimmungen der jeweiligen Krankenkasse beachtet werden.